2018


29/3/2018

Gründonnerstag war der perfekte Tag zum Einreichen der Anzeige noch im "richtigen" Monat. Ich hatte mich für die Staatsanwaltschaft III in Zürich als Adressat entschieden, da zuständig für Wirtschaftsdelikte.

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D#610

April 2018

Im April rief ich zweimal bei der Zürcher Staatsanwaltschaft III an und erfuhr nichts, ausser dass man nicht zuständig sei und der Fall vielleicht abgetreten werde, der Gerichtsstand aber noch nicht feststehe.

 


4/5/2018

Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn anerkannte ihren Kanton als Gerichtsstand.  

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D#612

In Telefonat am 30. Mai informierte mich Staatsanwältin F., die Kantonspolizei Zürich sei mit den Ermittlungen in meinem Fall betraut worden.

 



Ende August 2018

Endlich wieder einmal Post aus Solothurn. Wiederum formlos weil nicht eingeschrieben. Im Gegensatz zu wichtiger Korrespondenz von anderen Behördenstellen lag so das Couvert einfach eines Tages im Briefkasten. Deshalb vielleicht wiederum kein besonders wichtiges Schreiben; was aber ein Irrtum war. Es war überschrieben mit Nichtanhandnahmeverfügung, einem noch nie zu Gesicht bekommenen Monsterwort, und war niederschmetternd.

Schwaiger         gestravt          Behördenpfusch          Behördenversagen          RAV-Fehler          Syna-Fehler          Kieser         Schwaiger     gestravt         Behördenversagen          Kieser         Schwaiger
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Dok#618