Der elementarsten Sache - der Unmöglichkeit von vier Wochen Auslandabwesenheit zu Rahmenfristbeginn - ist keine Instanz nachgegangen. Das Vorgehen wird Willkür genannt und ist, wie wir wissen, verboten. Als bedenklich erschien deshalb, wie sich SECO-Chef Boris Zürcher mit Schreiben vom 30.8.2023 - Link von wegen Überprüfung unbedarft exponierte - und sich hernach feige wegduckte wie alle anderen.
Anspruchsberechtigung ist fundamental in der ALV, und deren Abklärung deshalb monatlicher Kassenjob Nr. 1a. Unterlassen der Abklärung der Anspruchsberechtigung ist klar gesetzwidrig.
Angemeldet beim RAV als arbeitssuchende stellenlose Person, erhält man Mitte Monats vom SECO aus Bern das vorgedruckte Blanko-Formular "AvP"....
Willkür ist ein querbeet grassierendes Übel, das ausgerechnet Wehrlose trifft. Staatsdiener können es zu wahren Meistern im Nichtsehen bringen.
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BEHÖRDENINSTANZ | DATUM | DOKUMENT |