Offenes Netzbuch
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PETITION AN DEN GESAMTBUNDESRAT
Aktenzeichen BK-A-E6DA3401/8
Dies ist keine Website wie andere.
Unkonventionell handgestrickt, dynamisch, unfertig improvisiert.
Staatlicher Versicherungskrimi,
bizarr & brisant.
TABU I - Nichts ist in der Schweiz tabuisierter als Arbeitslosigkeit oder gar Aussteuerung. Das Thema ist unpopulär bis zur Verpöntheit. Bringt man es als Betroffener einmal auf, dann setzt unter den Nichtbetroffenen betretenes Schweigen ein.
Das Debakel mit meiner Petition war logische Folge des Tabus. Gleichwohl lag sie dem Gesamtbundesrat als Pendenz vor.
Tabu und Stigma kamen den Behörden gelegen. - Krimineller Pfusch einer privaten Arbeitslosenkasse? Vertuschen und Leugnen war praktisch risikofrei, mit freundlichen Grüssen vom SECO (30.8.2023). Die Opfer waren chancenlos, weil Privatkassen bei mageren zwei Prozent Stichproben fast nie kontrolliert wurden.
Überhaupt standen die Behörden lieber einander bei als auf die Zehen.
TABU II - Auch Bundesbern hat (mindestens) eines, nämlich das Thema der Einheits-Arbeitslosenkasse. Der Bundesrat klammert sich aus historischen Gründen an das duale System von privaten und staatlichen Kassen. Diese stehen miteinander in Konkurrenz.
Undemokratisch, aber wahr: SECO beaufsichtigte die beiden Kassentypen unterschiedlich streng, was deren Tun und Lassen anging. So waren bei den staatlichen Kassen alle Fehler zu korrigieren und zu rapportieren - eine elementare Selbstverständlichkeit.
Locker dagegen konnten es die privaten Kassen angehen, weil SECO blauäugig eher weg- als hinschaute und alles mit Stichproben im Griff zu haben glaubte. Über die Jahre erlangte AL-Kasse Syna landesweit den Status HEILIGE KUH, was automatisch Hände weg bedeutete.
UNGLAUBLICH, aber wahr: SECO ermunterte praktisch die privaten Kassen, Fehler in der ALV-Abwicklung auf gut Glück einfach zu ignorieren. - Ein Vorgehen, das zumeist ohne Konsequenzen blieb, weil die Arbeitssuchenden normalerweise früher oder später eine Anstellung fanden.
Für Ü-61-Stellensuchende standen anno 2015 die Chancen auf eine Anstellung schlecht. AL-Kasse Syna Olten hatte sich bei mir verpokert, mochte aber die Fehler nicht korrigieren, geschweige denn zugeben. Vielmehr startete Synas Rechtsdienst eine Vertuschungs- und Leugnungskampagne. Nach Ablauf von Versicherungsfristen wurden die Fehler nach und nach schreiend offensichtlich (siehe Kassenpfusch und Casino Fédéral).
Was man heute nicht für möglich hält, fand ab anno 2016 tatsächlich statt. Der schwere Pfusch, den Kasse Syna unberichtigt gelassen hatte, bescherte mir immensen Rechtsnachteil. Gekümmert hat das in der Folge keine Behörde nah und fern.
Die ANZEIGEPFLICHT war bei Behörden offenbar Fremdwort und Strohparagraph. Obwohl gesetzlich verankert, krähte kein Hahn danach, nie und nirgends. Alle AL-Kassenleiter:innen im Land hatte ich angeschrieben (ab 30.4.2024). Alle konnten sehen, dass Synas Abrechnung November 2013 ein Pfuschwerk war. Alle diese Staatsdienenden wussten um ihre Anzeigepflicht, bloss nachgekommen ist dieser niemand.
WAREN NICHT jeweils Medien involviert in das Lostreten von Skandalen in Bundesbern? - Ist es nicht skandalös, wenn der Staat seine Arbeitslosen im Stich lässt, nachdem er ihre ALV-Prämien unwidersprechbar kassiert hat? Bloss können sich Opfer mausallein und isoliert kein Gehör verschaffen. Den Stein ins Rollen bringen können hingegen die Medien: bspw. mit Nachforschungen nach Status und Verbleib der registrierten Petition zu Bundesbern,
Aktenzeichen BK-A-E6DA3401/8
Beobachter blickt vielleicht her, und Blick könnte ja beobachten. Auch Nebelspalter könnte den Durchblick suchen. Eventuell macht Kassensturz seinem Namen Ehre beim SYNA-Kassen-Sturz, und möglicherweise bloggen sporadisch watson & Co...