Offenes Netzbuch
in Sachen ALV
oder:
PETITION AN GESAMTBUNDESRAT
Aktenzeichen BK-A-E6DA3401/8
Dies ist keine Website wie andere.
Unkonventionell, dynamisch, improvisiert.
Staatlicher Versicherungskrimi,
bizarr & brisant.
NICHTS ist in der Schweiz tabuisierter als Arbeitslosigkeit oder gar Aussteuerung. Das Thema ist unpopulär bis zur Verpöntheit. Bringt man es als Betroffener auf, dann setzt unter den Nichtbetroffenen betretenes Schweigen ein. Logische Folge des Tabus war auch das Debakel mit meiner Petition. Gleichwohl lag diese mit allen 38 Unterschriften dem Gesamtbundesrat als Pendenz vor.
Tabu und Stigma kamen selbst der Landesregierung gelegen. Kriminelles Handeln einer privaten Arbeitslosenkasse? Fehler vertuschen und Leugnen war praktisch risikofrei, mit freundlichen Grüssen vom SECO (30.8.2023). Wir Opfer waren chancenlos, weil Privatkassen mangelhaft überwacht und - bei mageren zwei Prozent Stichproben - fast nie kontrolliert wurden.
Überhaupt standen die Behörden einander lieber bei als auf die Zehen.
BUNDESBERN hat hierzu (mindestens) eines, nämlich das Tabu-Thema Einheits-Arbeitslosenkasse. Der Bundesrat klammert sich aus historischen Gründen an ein duales System von privaten und öffentlichen Kassen.
Undemokratisch, aber wahr: SECO beaufsichtigte die beiden Kassentypen unterschiedlich streng. So waren bei den öffentlichen Kassen alle Fehler zu korrigieren und zu rapportieren; die elementarste Selbstverständlichkeit.
Die privaten Kassen hingegen konnten es mit Fehlern entspannt angehen, weil SECO vertrauensselig alles mit Stichproben im Griff zu haben glaubte und eher weg- als hinschaute. Mittels Vertuschen hatte AL-Kasse Syna über die Jahre landesweit den Status heilige Kuh erlangt, was bei Schiedsverfahren gleichbedeutend war wie Hände weg von Syna.
UNGLAUBLICH, aber wahr: das System forderte die privaten Kassen praktisch auf, Fehler bei der ALV-Abwicklung zu ignorieren. Ein Vorgehen, das zumeist ohne Konsequenzen blieb, weil die Arbeitssuchenden normalerweise bald eine Anstellung fanden.
Öffentlich wenig bekannt ist die Obliegenheit des Bundesrats, bei der ALV einen einheitlichen Gesetzesvollzug zu garantieren. Private und öffentliche Kassen haben Versicherten die gleiche Leistung zu bieten. Im GPK-Bericht von 2008 war festgehalten, dass da der Bundesrat lange Jahre untätig geblieben war; so war es auch anno 2015;
Und genau so war es auch noch anno 2025 nach meinen diversen Follow-ups in Bundesbern, mit persönlichen Postbriefen an die Landesregierenden. Keine Menschenseele interessierte sich dafür, dass zwei Ü61-Endabrechnungen unter dem Strich so unterschiedlich ausgefallen waren. V V u
Nicht bloss in Genf: auch im Fall der Syna-Kasse Olten war der Bundesrat untätig geblieben, und ist es jetzt noch.
Für Ü-61-Stellensuchende standen die Chancen auf eine Anstellung anno 2015 nicht gut. Kasse Syna hatte sich bei mir verpokert, mochte aber die Fehler nicht zugeben, geschweige denn korrigieren. Vielmehr startete Synas Rechtsdienst eine Vertuschungs- und Leugnungskampagne. Nach Ablauf von Versicherungsfristen wurden dennoch die Fehler nach und nach schreiend offensichtlich (siehe Kassenpfusch und Casino Fédéral).
Was man heute nicht für möglich hält, fand ab anno 2016 tatsächlich statt. Der kolossale Pfusch mit meiner (Phantom-)Rahmenfrist, den Kasse Syna unberichtigt gelassen hatte, bescherte mir Rechtsnachteil und finanzielles Fiasko.