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HERZLICHE GRÜSSE AUS CHILE

Wer den ikonischen Zacken nicht kennt, kann sich durchaus an so einer Postkarte erfreuen.

Gestravt        Zürcher Wolf im Schafspelz          Seco-Chef Gesetzesleugner

ERSTABRECHNUNG

OMINÖS

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D030

Dies war die ALV-Erstabrechnung, erstellt in meinem 62sten Lebensjahr. Beim RAV war ich für die Über-61-Police angemeldet; nach der Auslandreise war ich noch im Dezember 61 geworden. Trotz leichter Verunsicherung erachtete ich es noch als zu früh, um Modalitäten der Rahmenfristverlängerung auf 640 Taggelder zu  hinterfragen. Denn Vorrang hatte fraglos die Stellensuche, intensiv und seriös, wozu ich fast zwei Jahre Zeit hatte. Sowieso wäre die Null-Abrechnung nötigenfalls im Handumdrehen korrigiert oder annulliert. 

Nicht jedermann, aber jeder Fachperson musste der fundamentale Widerspruch ins Auge stechen. Es waren die vier Wochen unbezahlter Ferien, die zu einer ALV-Rahmenfrist so passten wie Feuer zu Wasser, oder wie Pinguine zum Matterhorn.

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KASSENPFUSCH

RICHTIG sichtbar waren die Auswirkungen des Kassenfehlers auf Schlussabrechnung Oktober 2015. Kein Wunder, liess diese auf sich warten - sie wurde mir gar nicht zugesandt: arglistige Massnahme der kriminellen Kassenjuristin. Erst nach Reklamation erhielt ich sie am 19. November, als nackte Datei per Mail, daher ohne Syna-Briefkopf.

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RESTANSPRUCH

NACH ABLAUF von zwei Jahren, am Ende einer Phantomrahmenfrist, trat einiges zutage. So stellte sich heraus, dass ich die Taggelder aus Restanspruch gar nicht beziehen konnte. Als frisch Ausgesteuerter wusste ich weder ein noch aus, und hatte keine andere Wahl, als anweisungsgemäss weiter zu stempeln.

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EIN RESTANSPRUCH von 41.5 Taggeldern bedeutete für die Kasse, mehrere Tausend Franken Versicherungsleistungen nicht auszahlen, sondern zu stehlen. Für mich war das Zwangsverzicht und Taggeldkürzung, ungerechtfertigt und willkürlich.

Keine selbstrespektierende Kasse verstiess so krass gegen alles, was Recht ist, inkl. das Willkürverbot. Keine staatliche Kasse konnte das überhaupt tun, denn SECO kontrollierte diese rigoros. 

Privatwirtschaftliche Kassen wie SYNA hingegen wurden von SECO nachsichtig und erwiesenermassen kaum kontrolliert.

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ANGEZEIGT

VERSEHENTLICH oder grobfahrlässig, die notwendigen Aktualisierungen waren unterblieben. Kasseninterne Abläufe und/oder Kontrollen hatten den Lapsus zweifellos zu Tage gefördert. Da Fehlerkorrekturen nirgends beliebt, aufwendig, und in der volatilen ALV-Branche zumeist belanglos waren, wurde vorsätzlich darauf verzichtet. 

Mit 98 Prozent Gewinnchance wurde darauf gepokert, dass der Schwindel nicht aufflog. 

Der Schluss lag nahe, und Beweise lagen auf der Hand. Arbeitslosenkasse Syna hatte durch Unterlassung von Aktualisierungen ein Verbrechen begangen. Das motivierte mich zu Strafanzeige vom 29. März 2018, gerichtet an die Zürcher Staatsanwaltschaft. Übernommen durch die Staatsanwaltschaft Solothurn, wurde ebenda meine Anzeige schubladisiert. Damals wusste ich vieles noch nicht von dem, was ich bis Ende März 2023 alles in Erfahrung brachte. Inzwischen war mir nämlich neben der fulminanten Muster-Abrechnung November 2013 vom SECO auch sonst noch allerlei auf den Bildschirm geraten.

Jedenfalls erachtete ich das neue Material als gewichtig genug für Strafanzeige II vom 4. April 2023, diesmal jedoch gerichtet an die Bundesanwaltschaft.

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ZWANGS-

VERZICHT

Kein RAV in Bluff: bitte PETITION unterzeichnen!          gestravt
ATSG 23

Freiwillig verzichtet auf Leistungen der ALV habe ich nie und nimmer; unfreiwillig war es amtlich angeordneter, gerichtlich und staatsanwaltlich ungeahndeter Zwangsverzicht wie auch Zwangsurlaub; Gulag-Methoden in der Schweiz.

Dieses ist eines der vielen hilfreichen Gesetze für den hervorragenden, ja umfassenden Schutz der Versicherten; Durchsetzung pendent.


pflichten erfüllt

Amtlich verfügt durch SECO, Syna und RAV, erfüllte ich während Phantom-Rahmenfrist und anschliessend ab November 2015 bis Mai 2016 lückenlos das volle Ü61-Programm. AvP-Formulare, Stellensuche, Nachweisformulare, RAV-Termine. Nichts ausgelassen, keine Einstelltage.

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30 x Monatsformular AvP

DIE ERFORDERLICHEN 30 Monate für 640 Taggelder habe ich regulär durchgestempelt und geltend gemacht. Einstelltage hatte ich keine, und zuschulden kommen liess ich mir nichts. Wie die Leistungskürzung nach Ablauf der Phantom-Rahmenfrist war auch Nichtauszahlung der AvP November 2015 bis Mai 2016 willkürlich und kriminell. Mein Anrecht auf ALV-Leistungen für die weiteren sieben Monate war absolut intakt. 

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