HERZERWÄRMEND war das Wissen um die Obliegenheit des Bundesrates, einen einheitlichen Gesetzesvollzug bei der ALV zu garantieren. Private und öffentliche Kassen erbrachten demnach den Versicherten - d. h. auch mir! - die gleiche Versicherungsleistung.
Schiefgehen konnte eigentlich nichts, wenn dem Bundesrat das Garantieren der einheitlichen Gesetzesanwendung oblag. Von Amtes wegen musste ja diese Garantie greifen.

Bereits GPK-Bericht von 2008 hielt fest, dass da der Bundesrat lange Jahre untätig geblieben war; so war es anno 2015 immer noch.
Höchste Zeit also für den Bundesrat, hin zu sehen und entsprechend zu agieren.
Nach 30 Monaten kontrollierten, amtlich angeordneten Stempelns, anhand der 30 SECO-Monatsbelege, alle registriert auf meine AHV- bzw. SV-Nummer, und den 30 RAV-Bescheinigungen - ebenso alle registriert - schuldete mir die Arbeitslosenversicherung ab Sommer 2016 sieben Monatszahlungen. Gemäss Bundesratsgarantie standen mir von 640 Taggeldern noch deren 161,5 zu.
[Oder bevorzugte der Gesamtbundesrat die Standardmethode?]...[7 Konterfeis..]
