BUNDESRATSgarantie

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HERZERWÄRMEND war das Wissen um die Obliegenheit des Bundesrates, einen einheitlichen Gesetzesvollzug bei der ALV zu garantieren. Private und öffentliche Kassen erbrachten demnach den Versicherten - d. h. auch mir! - die gleiche Versicherungsleistung.

Schiefgehen konnte eigentlich nichts, wenn dem Bundesrat das Garantieren der einheitlichen Gesetzesanwendung oblag. Von Amtes wegen musste ja diese Garantie greifen.

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Bundesblatt 2009-0505 > 3228

Bereits GPK-Bericht von 2008 hielt fest, dass da der Bundesrat lange Jahre untätig geblieben war; so war es anno 2015 immer noch.

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Bundesblatt 2009-0505 > 3227

ENDLICH GEHÖR

Höchste Zeit also für den Bundesrat, hin zu sehen und entsprechend zu agieren.

Nach 30 Monaten kontrollierten, amtlich angeordneten Stempelns, anhand der 30 SECO-Monatsbelege, alle registriert auf meine AHV- bzw. SV-Nummer, und den 30 RAV-Bescheinigungen - ebenso alle registriert - schuldete mir die Arbeitslosenversicherung ab Sommer 2016 sieben Monatszahlungen. Gemäss Bundesratsgarantie standen mir von 640 Taggeldern noch deren 161,5 zu. 

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[Oder bevorzugte der Gesamtbundesrat die Standardmethode?]...[7 Konterfeis..]