HERZERWÄRMEND war das Wissen um die Obliegenheit des Bundesrates, einen einheitlichen Gesetzesvollzug bei der ALV zu garantieren. Private und öffentliche Kassen erbrachten demnach den Versicherten - d. h. auch mir! - die gleiche Versicherungsleistung.
Schiefgehen konnte eigentlich nichts, denn von Amtes wegen musste ja diese Garantie greifen; oder eher von Staates wegen?

Bereits GPK-Bericht von 2008 hielt fest, dass da der Bundesrat lange Jahre untätig geblieben war; so war es anno 2015 immer noch gewesen.
Höchste Zeit also für den Bundesrat, hin zu schauen und entsprechend zu agieren.
Nach 30 Monaten kontrollierten, amtlich angeordneten Stempelns, anhand von 30 SECO-Monatsbelegen, alle registriert auf meine AHV- bzw. SV-Nummer, und den validierten 30 RAV-Bescheinigungen, schuldete mir die Arbeitslosenversicherung ab Sommer 2016 sieben Monatszahlungen. Gemäss Bundesratsgarantie standen mir von 640 Taggeldern noch deren 161,5 zu.
