Ein echter Glücksfall ist Musterabrechnung November 2013. Dass dieses Geschenk von Fortuna auf meinen Bildschirm geriet, verdanke ich Kommissar Zufall. Nicht mir, sondern den Kassen hatte SECO das Musterbeispiel zur Verfügung gestellt. Sodann hatten mehrere Kantone das 22 PDF-Seiten-Dokument für ihre AL-Versicherten ins Internet gehievt.
Im ganzen Land ist es bekannt, das nationale Musterbeispiel: ALK-Abrechnung November 2013. Es untermauert klar und wasserdicht, dass SYNA-Abrechnung November 2013 vom 13.1.2014 ausser einer Nullnummer auch eine Falschbeurkundung war, und die rückwirkend in Gang gesetzte Rahmenfrist eine Falschdokumentation; und das ganze eine massive Urkunden- und Systemfälschung.
... mit Ausnahme von Boris (Zürcher), bis vor kurzem Leiter der Direktion für Arbeit am SECO, der unter enormem Druck am 30.8.2023 ein Leugnungsschreiben (Link) verfasste.
Eine ALK-Abrechnung auf Anhieb richtig zu verstehen, war wahrscheinlich nie ganz leicht für Hunterttausende von Versicherten. Weil das Googeln nach Beispiel oder Muster längst etabliert war, ...
Publiziert von ... T B A
Erfordernis Nummer eins für die Eröffnung einer Rahmenfrist und Erstzahlung war die Vermittlungsfähigkeit. Mustergültig sehen wir, dass im kritischen Monat 21 kontrollierbare Tage der Vermittlungsfähigkeit erfordert waren. Da genügten meine sechs kontrollierten Tage bei weitem nicht.
Wie wir überdies sehen, hatte Georg Muster Einkommen gehabt. Dafür war die AL-Versicherung schliesslich da. Ich hingegen war leer ausgegangen, wofür die ALV nicht da war.
Die Abrechnungen waren mit grossem Zeitabstand erstellt worden: das Muster am Monatsende, die "meinige" sechs Wochen danach, mit Rückwirkung - ein zeitlicher Doppelsalto rückwärts. Mit dem vorverlegt rückwirkenden Rahmenfristbeginn waren Auslandabsenz und Geburtstag - Simsalabim! - ungeschehen gemacht und ausradiert.
Nach Feiertagen und Sylvester schrieben wir einen neuen Monat in einem neuen Jahr, wie nach jeder Weihnachtszeit. Wie nach jedem Dezember stand ich im Januar 2014 in einem neuen Lebensjahr. Im Jahr 2013 war mir keine ALV geleistet worden, weil Anspruch auf Über61-Leistungen geltend gemacht war.
Kasse Syna hatte es im Januar 2014 irrtumshalber versäumt, die Eckdaten für meine Über61-Rahmenfrist zu aktualisieren. Ohne Rückfrage beim RAV (und/oder bei mir) wurde November 2013 abgerechnet; abzurechnen gab es jedoch abwesenheitshalber nichts.
Im ASAL-Abrechnungssystem entstand so dennoch unkontrolliert die rückwirkende (Phantom-)Rahmenfrist, ein Fehler, den die Kasse absichtlich stehen liess - und hinterlistig, böswillig und kriminell vertuschen, abstreiten und leugnen konnte.
"Wer andern eine selbst hinein"
Selbst entlarvt hat sich SECO mit zwei Dokumenten, nämlich mit Musterabrechnung November 2013 und dem Abwimmlungs-schreiben WBF-SECO vom 30. August 2023. Korrekt konnt nur eine der beiden November 2013-Abrechnungen sein.
Es war atemberaubend, schockierend und frustrierend; vor allem aber immens kurzsichtig vom SECO-Direktor, sich so weit aus dem Fenster zu lehnen. Herr B. Zürcher muss seinen Informanten blind vertrauet haben.
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ZÜRCHER WOLF IM SCHAFSPELZ hatte mein Petitionsslogan ursprünglich gelautet. Wolfsnachrichten in den Medien hatten sich gehäuft. Reportagen und Petitionen betreffend "Bündner Wölfe" oder den "Walliser Wolf" sowie "Gantrisch-Wölfin", von geplanten oder erfolgten Abschüsse, waren omnipräsent. Mit dem starken, exklusiven Zürcher-Wolf-Slogan rechnete ich mir für die Kampagne einen kräftigen Sogeffekt und Rückenwind aus; schlussendlich leider vergebens. Der Zürcher Wolf im Schafspelz wollte in den Social Media trotz meines breiten Efforts einfach nicht einschlagen, geschweige denn zubeissen.
