Staatlich betrogen um sieben Monate Versicherungsgelder
Der bundesrätlich garantierte Anpruch für über-61-jährige Versicherte lautete auf 640 Taggelder. So wie hierunter links abgebildet, musste auch meine Schlussabrechnung auf 640 bezogene Taggelder lauten.
Rechts abgebildet ist die Schlussabrechnung, die mir perfiderweise gar nicht zugestellt wurde. Erst nach Reklamation erhielt ich sie schliesslich, digital, mit drei Wochen Verzögerung. Inakzeptabel und letztlich kriminell: die Diskrepanz von 161,5 nichtgezahlten Taggeldern.
Nahezu 39 Prozent fehlten mir noch für die garantierten 640 Taggelder. Frisch ausgesteuert, zwei Jahre vor dem Rentenalter, war das in meiner existenziellen Notlage ein herber Schlag und veritables Fiasko.
Ein lange latent schlummernder Aspekt begann eines Tages, sich in mein Bewusstsein zu schleichen, dann zu drängen und später zu stürmen, bis er klar, logisch, einleuchtend und dominant da war.
Alle ALV-Abrechnungen hatte ich per Post auf Papier erhalten, mit ordentlichem Syna-Briefkopf, in verschiedenen Schriften und Schriftgrössen und mit Layout. Praktisch alle waren gen Ende Monat datiert und anderntags eingetroffen. Ausser Schlussabrechnung Oktober 2015, die ich eben erst auf Verlangen am 19. November per Mail erhielt. Sie war als blankes PDF gekommen, ohne Layout und Briefkopf, in uniformer EDV-Schrift.
Jahrelang hatte ich angenommen, dass Rechtsdienstmitarbeiterin M. Guhl meine Abrechnung beschlagnahmt hatte, um mir das Leben schwerer zu machen (ich hatte sie längst als boshaft und hinterlistig identifiziert). In der Tat war ich am 2.11.2015 gezwungen gewesen, Beschwerde an Sozialversicherungsgericht ohne konkretes Wissen über die 41.5 Taggelder Restanspruch im Wert von CHF 10'000 zu erheben... T B C
