Ein echter Glücksfall ist Musterabrechnung November 2013. Dieses Geschenk von Fortuna geriet spät auf meinen Bildschirm. Die Entdeckung verdanke ich Kommissar Zufall. SECO hatte das Musterbeispiel nicht mir, sondern den Kassen zur Verfügung gestellt. Die 22 PDF-Seiten-Dokumente wollten gesucht, gefunden und studiert sein.
Im ganzen Land ist es bekannt, das nationale Musterbeispiel: ALK-Abrechnung November 2013. Es beweist klar und deutlich, dass SYNA-Abrechnung November 2013 eine Falschbeurkundung war; und die rückwirkend in Gang gesetzte Rahmenfrist eine Falschdokumentation.
Denn inmitten des Landes, zu Bern am SECO, auf dem Holz(ikofen)weg, hat sich offiziell im Namen der Nation jemand dagegen versteift:
Erstaunlich, was Herr Zürcher da schrieb. Denn selbst Nichtbetroffene können sich denken, dass Stellenlose nicht für null und nichts stempeln müssen, und auch nicht für "unbezahlte Ferien" am anderen Ende der Welt.
Da fragt man sich schon zu Recht, welche Art von Prüfung Herr Zürcher gemeint haben könnte? Denn auf mein Schreiben D#958 vom 14.9.2023 kam vom Holz(ikofen)weg Bern nichts mehr.
Immerhin war Herr Zürcher ja nicht nur SECO-Leiter, sondern ausserdem noch Präsident der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der ALV (AKALV Link hier.) Wolf im Schafspelz Zürcher und seine Kommission waren Empfänger meines ersten offenen Netzbriefes D#952 vom 14.8.2023 gewesen. Es mutete daher bizarr an, dass jemand seines Kalibers einen hochoffiziell staatlichen Abwimmlungsbrief ungeprüft unterschrieb. Weil: Herr Zürcher war voll auf dem Holzweg.
So wusste die ganze Nation ausser Herrn Boris Zürcher: für November 2013 mussten alle normal AL-Versicherten 21 kontrollierbare Tage Arbeitslosigkeit nachweisen. Mit nur sechs kontrollierten Tagen lag ich weit ausserhalb der Vorgabe.
Zahlreiche AWA und KIGA verwenden für Informationszwecke das SECO-Beispiel. Mit einem Klick ist ein 22-Seiten-Dokument heruntergeladen, das es in sich hat. Unabhängig von der Kantonsversion, die man erwischt - die einen sogar interaktiv - bleiben keine Fragen offen.
ZÜRCHER WOLF IM SCHAFSPELZ lautete aus aktuellem Grund mein Petitionsslogan. Wolfsnachrichten in den Medien hatten sich gehäuft. Reportagen über "Bündner Wölfe" oder den "Walliser Wolf" und gar "Gantrisch-Wölfin" waren omnipräsent, insbesondere über geplante oder erfolgte Abschüsse. Mit dem Zürcher-Slogan erhoffte ich für meine Kampagne einen kräftigen Trittbrettfahrer-Effekt.
Erfordernis Nummer eins für die Eröffnung einer Rahmenfrist und Erstzahlung ist Vermittlungsfähigkeit. Auf dem Beispiel sehen wir mustergültig, dass im November 2013 einundzwanzig kontrollierbare Tage der Vermittlungsfähigkeit erfordert waren. Die sechs kontrollierten Tage auf Fake-Erstabrechnung erscheinen da als ominös.
Wie wir überdies sehen, hatte Herr Muster Einkommen gehabt. Dafür ist die AL-Versicherung schliesslich da. Ich hingegen war leer ausgegangen, wofür die ALV nicht da ist.
Vier Wochen unbezahlte Ferien zu Versicherungsbeginn: völlig absurd. Mit meinen Reiseplänen und der Grenzfallsituation kamen RAV und Syna-Kasse nicht klar. Für unbezahlten Urlaub ist die Arbeitslosenversicherung nicht da.
Dann fällt auch noch auf, dass die Abrechnungen mit grossem Zeitabstand erstellt waren: das Muster am Monatsende, die "meinige" sechs Wochen danach, mit Rückwirkung - zeitlichem Doppelsalto rückwärts. Mit dem vorverlegt rückwirkenden Rahmenfristbeginn waren Auslandabsenz und Geburtstag - Hokuspokus! - ungeschehen gemacht und ausradiert.