Ein echter Glücksfall ist Musterabrechnung November 2013. Dass dieses Geschenk von Fortuna auf meinen Bildschirm geriet, verdanke ich Kommissar Zufall. Nicht mir, sondern den Kassen hatte SECO das Musterbeispiel zur Verfügung gestellt. Sodann hatten mehrere Kantone das 22 PDF-Seiten-Dokument für ihre AL-Versicherten ins Internet gehievt.
Im ganzen Land ist es bekannt, das nationale Musterbeispiel: ALK-Abrechnung November 2013. Es beweist klar und deutlich, dass SYNA-Abrechnung November 2013 eine Falschbeurkundung war; und die rückwirkend in Gang gesetzte Rahmenfrist eine Falschdokumentation.
Denn mitten in Helvetien, zu Bern am SECO, auf dem Holz(ikofen)weg, hat sich im Namen der Nation heroisch jemand offiziell dagegen versteift:
Erstaunlich, was Herr Zürcher da schrieb. Denn selbst Nichtbetroffene können sich denken, dass Stellenlose nicht für null und nichts stempeln müssen, und erst recht nicht für "unbezahlte Ferien" in Bluff, am anderen Ende der Welt.
Da fragt man sich schon, welche Art von Prüfung Herr Zürcher gemeint haben könnte? Auf mein Schreiben D#958 vom 14.9.2023 kam vom Holz(ikofen)weg zu Bern jedenfalls nichts mehr.....
Immerhin war Herr Zürcher ja nicht nur SECO-Leiter, sondern ausserdem noch Präsident der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der ALV (AKALV Link hier.) Wolf im Schafspelz Zürcher und seine Kommission waren Empfänger meines ersten offenen Netzbriefes D#952 vom 14.8.2023 gewesen. Es mutete daher bizarr an, dass jemand seines Kalibers so einen hochoffiziell staatlichen Abwimmlungsbrief ungeprüft unterschrieb. Weil: Herr Zürcher war voll auf dem Holzweg.
So wusste die ganze Nation ausser Herrn Boris Zürcher: für November 2013 mussten alle normal AL-Versicherten 21 kontrollierbare Tage Arbeitslosigkeit nachweisen. Mit nur sechs kontrollierten Tagen lag ich weit ausserhalb.
Zahlreiche AWA und KIGA verwenden das SECO-Musterbeispiel. Mit einem Klick ist ein 22-Seiten-Dokument heruntergeladen, das es in sich hat. Unabhängig von der Kantonsversion, die man erwischt - die einen sogar interaktiv - bleiben keine Fragen offen.
ZÜRCHER WOLF IM SCHAFSPELZ lautete aus aktuellem Grund mein Petitionsslogan. Wolfsnachrichten in den Medien hatten sich gehäuft. Reportagen und Petitionen betreffend "Bündner Wölfe" oder den "Walliser Wolf" sowie "Gantrisch-Wölfin", von geplanten oder erfolgten Abschüsse, waren omnipräsent. Mit dem Zürcher-Slogan erhoffte ich für meine Kampagne einen kräftigen Trittbrettfahrer-Effekt.
Erfordernis Nummer eins für die Eröffnung einer Rahmenfrist und Erstzahlung ist Vermittlungsfähigkeit. Auf dem Beispiel sehen wir mustergültig, dass im November 2013 einundzwanzig kontrollierbare Tage der Vermittlungsfähigkeit erfordert waren. Meine sechs kontrollierten Tage auf Fake-Erstabrechnung erscheinen da als ominös.
Wie wir überdies sehen, hatte Herr Muster Einkommen gehabt. Dafür ist die AL-Versicherung schliesslich da. Ich hingegen war leer ausgegangen, wofür die ALV nicht da ist.
Vier Wochen unbezahlte Ferien zu Versicherungsbeginn: völlig absurd. Für Urlaub ist die Arbeitslosenversicherung nicht da. Mit meinen Reiseplänen und der Grenzfallsituation kamen RAV und Syna-Kasse nicht klar.
Dann fällt auch noch auf, dass die Abrechnungen mit grossem Zeitabstand erstellt waren: das Muster am Monatsende, die "meinige" sechs Wochen danach, mit Rückwirkung - zeitlichem Doppelsalto rückwärts. Mit dem vorverlegt rückwirkenden Rahmenfristbeginn waren Auslandabsenz und Geburtstag - Simsalabim! - ungeschehen gemacht und ausradiert.