Es existieren ausser Gesetzen auch Gerichtsurteile, die unmissverständlich besagen: keine Rahmenfristeröffnung ohne Vermittlungsbereitschaft.
Die versehentlich unterlassene Datumsaktualisierung, die meine Fake-Versicherungspolice verursacht hatte, war ein "nachträglich vorverlegter Rahmenfristbeginn" gewesen.
Weil Beweise des gesetzwidrigen Vorgehens der Kasse und der angerufenen Instanzen zuhauf vorlagen, war nicht bloss SECO-Leiter Boris Zürcher der Verleugnung überführt. Blossgestellt war ein kompletter Apparat, vielschichtig und überkantonal.
Dank Internet und Suchmaschinen war es anno 2016 keine Hexerei mehr, Gerichtsurteile durch zu forsten. So stiess ich damals auf einen Gerichtsentscheid (siehe AVI 2012/88 St. Gallen - Link), aus welchem schlüssig hervorging, dass an Punkt 1a - Vermittlungsbereitschaft - nie und nimmer gerüttelt werden konnte:
AVI 2012/88 bestätigt im Umkehrschluss, dass SECO-Leiter Boris Zürcher (Wolf im Schafspelz) ALV-Gesetzesleugner ist, wie in Petitionsslogan festgehalten.